Bekanntgaben

Öffentliche Bekanntmachungen des Verbands
Öffentliche Bekanntmachungen des Verbands erfolgen, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage des Verbands unter www.now-wasser.de.
Änderung der Verbandssatzung

Aufgrund der §§ 5, 6 und 21 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) sowie den §§ 6 und 14 der Verbandssatzung in der Fassung vom 23. November 1972, zuletzt geändert am 22. November 2022, hat die Verbandsversammlung am 21. November 2023 folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung beschlossen:

Artikel I

Die Verbandssatzung wird zum 01.01.2024 wie folgt geändert:

1. § 7 wird wie folgt geändert:

a) Nach Absatz 6 wird folgender Absatz 7 eingefügt:
(7) Über Gegenstände einfacher Art kann im Wege der Offenlegung oder im schriftlichen oder elektronischen Verfahren beschlossen werden; ein hierbei gestellter Antrag ist angenommen, wenn kein Mitglied widerspricht.

b) Die bisherigen Absätze 7 bis 9 werden die Absätze 8 bis 10.

2. § 8a Absatz 3 wird wie folgt geändert:

a) Ziffer 3 erhält folgende Fassung:
3. Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen an den Verband, wenn der Wert 200.000 € nicht übersteigt;

b) Ziffer 6 erhält folgende Fassung:
6. Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, wenn der Wert 100.000 € nicht übersteigt; Veräußerungen und dingliche Belastungen von solchen, wenn der Wert 25.000 € nicht übersteigt;

c) Ziffer 11 erhält folgende Fassung:
11. Freiwillige Zuwendungen, wenn der Betrag oder Wert 10.000 € nicht übersteigt;

3. § 9 wird folgender Absatz 6 angefügt:
(6) Der Verbandsvorsitzende kann auf Vorschlag des Geschäftsführers zur Honorierung besonderer Leistungen und/oder der Betriebstreue Arbeitnehmern des Zweckverbands außer-/übertarifliche Leistungen gewähren, die einen Betrag in Höhe von EUR 3.000 brutto (Arbeitnehmerbrutto) pro Kalenderjahr und je Arbeitnehmer nicht überschreiten dürfen.

Artikel II

Die Anlage der Verbandssatzung wird wie folgt geändert:

1. Das Bezugsrecht der Gemeinde Oppenweiler erhöht sich rückwirkend zum 01.10.2023 um 2,7 l/s von derzeit 9,5 l/s auf 12,2 l/s.

2. Das Bezugsrecht des Zweckverbands Bühlertal-Wasserversorgungsgruppe erhöht sich zum 01.01.2024 um 3,00 l/s von derzeit 20,00 l/s auf 23,00 l/s.

Artikel III

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Crailsheim, den 05.12.2023

Bürgermeister Stefan Neumann
Verbandsvorsituender
Allgemeine Hinweise:

Bekanntgaben können in der Hauptverwaltung des Verbands in der Blaufelder Straße 23, 74564 Crailsheim, während der üblichen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder auf Grund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen einer oben bekanntgegebenen Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber des Zweckverbands geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
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