Bekanntgaben

Öffentliche Bekanntmachungen des Verbands
Öffentliche Bekanntmachungen des Verbands erfolgen, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage des Verbands unter www.now-wasser.de.
Änderung der Verbandssatzung

Aufgrund der §§ 5, 6 und 21 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) sowie den §§ 6 und 14 der Verbandssatzung in der Fassung vom 23. November 1972, zuletzt geändert am 21. November 2024, hat die Verbandsversammlung am 26. November 2025 folgende Satzung zur Änderung der Verbandssatzung beschlossen:

Artikel I

Die Anlage der Verbandssatzung wird wie folgt geändert:
Das Bezugsrecht der Gemeinde Bühlertann erhöht sich rückwirkend zum 001.2025 um 0,30 l/s von 0,50 l/s auf 0,80 l/s.
Das Bezugsrecht der Gemeinde Satteldorf erhöht sich rückwirkend zum 01.01.2025 um 1,00 l/s von 16,00 l/s auf 17,00 l/s.

Artikel II

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Crailsheim, den 26.11.2025

Bürgermeister Stefan Neumann
Verbandsvorsitzender
Allgemeine Hinweise:

Bekanntgaben können in der Hauptverwaltung des Verbands in der Blaufelder Straße 23, 74564 Crailsheim, während der üblichen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder auf Grund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen einer oben bekanntgegebenen Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber des Zweckverbands geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.