Bekanntgaben
Öffentliche Bekanntmachungen des VerbandsÖffentliche Bekanntmachungen des Verbands erfolgen, soweit keine sondergesetzlichen Bestimmungen bestehen, durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage des Verbands unter www.now-wasser.de.
Einladung
zur öffentlichen Sitzung des Verwaltungsrats am Mittwoch, den 15. Mai 2024 um 10:00 Uhr in der Betriebszentrale in Crailsheim, Blaufelder Straße 23
Tagesordnung
TOP 1: Eröffnung, Begrüßung und Bekanntgaben
TOP 2: Bericht der Geschäftsführung
TOP 3: Anschluss der Gemeinde Jagsthausen
TOP 4: Bezugsrechte
TOP 5: Vergaben
TOP 6: Künftiges Vorgehen bei Projekten (Projektbeschluss)
Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
Crailsheim, den 30.04.2024
Bürgermeister Stefan Neumann
Verbandsvorsitzender
zur öffentlichen Sitzung des Verwaltungsrats am Mittwoch, den 15. Mai 2024 um 10:00 Uhr in der Betriebszentrale in Crailsheim, Blaufelder Straße 23
Tagesordnung
TOP 1: Eröffnung, Begrüßung und Bekanntgaben
TOP 2: Bericht der Geschäftsführung
TOP 3: Anschluss der Gemeinde Jagsthausen
TOP 4: Bezugsrechte
TOP 5: Vergaben
TOP 6: Künftiges Vorgehen bei Projekten (Projektbeschluss)
Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an.
Crailsheim, den 30.04.2024
Bürgermeister Stefan Neumann
Verbandsvorsitzender
Allgemeine Hinweise:
Bekanntgaben können in der Hauptverwaltung des Verbands in der Blaufelder Straße 23, 74564 Crailsheim, während der üblichen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder auf Grund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen einer oben bekanntgegebenen Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber des Zweckverbands geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Bekanntgaben können in der Hauptverwaltung des Verbands in der Blaufelder Straße 23, 74564 Crailsheim, während der üblichen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung können unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt werden.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder auf Grund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen einer oben bekanntgegebenen Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber des Zweckverbands geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.